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Firmen können aus den verschiedensten Gründen, oftmals auch unverschuldet, in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Hier gilt es, um Schaden vom Unternehmen, von den Anteilseignern, der Geschäftsführung und den Mitarbeitern abzuwenden, so früh wie möglich zu handeln

Um adäquat handeln zu können, ist die zeitnahe Ermittlung einer möglicherweise bestehenden Zahlungsunfähigkeit und / oder Überschuldung von zentraler Bedeutung. 

Ganz entscheidend ist in dieser Situation die rechtzeitige insolvenzrechtliche Beratung, insbesondere im Hinblick auf die Prüfung möglicher Straftatbestände, denen Geschäftsführer von juristischen Personen, zum Beispiel einer GmbH oder KG, ausgesetzt sein könnten.

Zu einem ersten Beratungsgespräch bringen Sie daher bitte mit:

  • den letzten Jahresabschluss.
  • die aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA).
  • die aktuelle Summen- und Saldenliste, inkl. Forderungen und Verbindlichkeiten.
  • aktueller Handelsregisterauszug.
  • Aufstellung des Anlagevermögens.

Im unvermeidbaren Insolvenzfall ist es Ziel meiner Beratungtätigkeit der Geschäftsführung konkrete Entscheidungshilfen an die Hand zu geben und mögliche Handlungsalternativen aufzuzeigen. Gerade in diesem Fall lauern ungeahnte rechtliche Fallstricke, die erhebliche materielle Konsequenzen für die jeweils Verantwortlichen nach sich ziehen können.

Sollte eine Sanierung erkennbar möglich sein, werden wir gemeinsam nach für Sie geeigneten Lösungen suchen, um im ersten Schritt eine drohende Insolvenz abzuwehren. Danach wird es darum gehen, bestehende Liquiditätsengpässe zu überwinden und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Produkt- und Absatzkrise sowie organisatorische Mängel zu beheben. Ziel muss es sein, das Unternehmen strategisch so auszurichten, dass es langfristig wettbewerbsfähig wird und bleibt.

Sprechen wir über mögliche Lösungen miteinander.

Sie erreichen mich in Kiel unter 0431 / 98 28 93 50.