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Freiberuflicher, Selbstständige und ehemals Selbstständige haben häufig insbesondere mit Forderungen von Finanzämtern, Krankenkassen und anderen Sozialkassen zu kämpfen. Kontopfändungen und Besuche von Vollstreckungsbeamten sind an der Tagesordnung. Darüber hinaus üben Gläubiger, wie Lieferanten, Telefon- und Versicherungsgesellschaften vielfältigen Druck aus. Schon der Gang zum Briefkasten wird zur Qual; schon das Klingeln an der Haustür lässt das Schlimmste befürchten.

Die Folge ist: Nicht mehr das wirtschaftliche Arbeiten, die Kundenakquisition sowie die systematische Abwicklung von Aufträgen und Projekten stehen im Vordergrund. Vielmehr bestimmt Dauerstreß das Denken, das gesamte Handeln wird kurzatmig und auch das Privatleben leidet erheblich.

In dieser Situation hilft das Insolvenzrecht. Es bietet Ihnen als Schuldner einen adäquaten Schutz und vor allem die Möglichkeit sich von den Schulden zu befreien. Dazu bieten sich zwei Alternativen an: Ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren bzw. ein Regelinsolvenzverfahren.

Spätestens mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie nicht mehr zulässig, so dass Ihnen die Möglichkeit eröffnet wird, wieder ein wirtschaftlich geordnetes Berufsleben und ein normales Privatleben zu führen.

Übrigens ist Ihnen die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit auch im Verlaufe eines Insolvenzverfahrens  möglich.

Bereits zu Ihrem ersten Beratungsgespräch bringen Sie bitte alle Unterlagen über Ihre Gläubiger mit. Ausreichend sind dabei Mahnschreiben, Mahnbescheide oder alle sonstigen Unterlagen, aus denen sich die Anschrift und die Aktenzeichen der Gläubiger ergeben. Damit haben Sie bereits alle Voraussetzungen geschaffen, damit wir gemeinsam das für Sie geeignete Verfahren starten können.

Den genauen Ablauf eines Schuldenbereinigungs- oder Insolvenzverfahrens besprechen wir in unserem ersten Gespräch.

Die Kosten für ein solches Verfahren müssen, wegen der Unterschiedlichkeit der der Fälle, individuell vereinbart werden.

Sprechen wir über mögliche Lösungen miteinander.

Sie erreichen mich in Kiel unter 0431 / 98 28 93 50.